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\address{Oberer Heidenweg 49a/3 \\ Villach, 9500 \\ Österreich}
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\signature{DI Georg Brantegger}
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\begin{document}
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% Deutsches Datumsformat
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\newdateformat{germandate}{\THEDAY{. }\monthname[\THEMONTH] \THEYEAR}
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\date{\germandate\today}
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\begin{letter}{Oberer Heidenweg 49/49a \\ Villach, 9500 \\ Villach}
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\opening{Sehr geehrte Miteigentümerinnen und Miteigentümer,}
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Hiermit schreibe ich Ihnen, um Sie über eine rechtliche Einschätzung bezüglich bereits durchgeführte Änderungen am gemeinsamen Wohnungseigentum zu informieren. \newline
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Wie Sie wissen beabsichtige ich die Terrasse meiner Wohnung Oberer Heidenweg 49a Top 3 zu überdachen. Im Zuge der Diskussionen mit Herrn Dr. Bernhard Hundegger
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- Eigentümer der Wohnung Oberer Heidenweg 49 Top 5 - über die Erteilung seiner Zustimmung, musste ich mich anwältlich beraten lassen.
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Bei der Beratung durch die auf das Wohnungseigentumsrechts spezialisierten Kanzlei \textit{AFK Rechtsanwälte} in Klagenfurt wurde ich auf die gültige Rechtssprechung
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zum § 16 Wohnungseigentumsgesetz hingewiesen. \newline
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Diese besagt sinngemäß, dass für alle Änderungen des äußeren Erscheinungsbilds des Wohnungseigentumsobjekts grundsätzlich die Zustimmung aller Miteigentümerinnen und
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Miteigentümer erforderlich ist. Darin gibt es zwar Erleichterungen für diverse Änderungen, wie etwa Zustimmungsfiktionen oder den Zugang zu vereinfachten Verfahren der
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Zustimmungsersetzung. Diverse Urteile des OGH bestätigen aber, dass eine Änderung ohne formal korrekt eingeholte oder ersetzte Zustimmung nicht erlaubt sei. \newline
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Im konkreten Fall unseres gemeinsames Wohnungseigentums bedeuted dass, dass jede bereits durchgeführte, und nicht formal korrekt genehmigte
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Änderung Gefahr läuft nach §16 WEG beeinsprucht zu werden. Das würde dann den vorläufigen Rückbau der Änderung, sowie das Durchlaufen des Zustimmungsverfahrens,
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in solchen Fällen wohl mit richterlicher Ersetzung der Zustimmung und demensprechenden gerichtlichen Verfahren und Kosten, bedeuten. \newline
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Im Sinne eines guten Zusammenlebens in unserer Wohnungseigentümergemeinschaft wollte ich Sie über dieses mir zur Kenntnis gebrachte Risiko informieren.
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Ich möchte darüber hinaus auch ausdrücklich festhalten, dass ich mir eine einvernehmliche und für alle Seiten zufriedenstellende Lösung wünsche, und möchte deswegen folgenden Vorschlag unterbreiten: \newline
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Den vorliegenden Anlass nützend könnten wir alle bereits durchgeführten Änderungen sammeln, und diesen nachträglich und einstimmig unsere Zustimmung erteilen. Damit würden
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alle Eigentümerinnen und Eigentümer Rechtssicherheit erhalten, und die übrigen Miteigentümerinnen und Miteigentümer müssten nicht jeder Änderung einzeln zustimmen.
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\closing{Mit freundlichen Grüßen,}
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\end{letter}
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\end{document}
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